Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Einkünfte ich habe und welche Leistungen ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und als Juso-Bundesvorsitzende bekomme. Neben den hier aufgeführten Angaben habe ich keine weiteren Einkünfte.
Diäten: 11.227,20 € pro Monat (Stand: Juli 2024)
Die Diäten richten sich nach dem Einkommen von Bürgermeister*innen kleinerer Städte und Gemeinden sowie dem Einkommen von Richter*innen bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es ist voll zu versteuern und es gibt kein 13. Monatsgehalt.
Kostenpauschale 5.051,54 € pro Monat (Stand: Januar 2024)
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen die Unterhaltung meines Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis und die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Bundestages.
Büro und technische Ausstattung
Mitarbeiter/innen
Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Allen Abgeordneten stehen 25.874 € (Arbeitnehmer*innen-Brutto) im Monat (Stand: April 2024) für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Diese Summe erhalten Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter*innen unmittelbar. Nicht verausgabte Mittel aus der Pauschale verfallen zum Jahresende. Mitarbeiter*innen, die mit einem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Derzeit beschäftige ich:
Ich bin Mitglied der Tarifgemeinschaft in der SPD-Bundestagsfraktion und bezahle meine Mitarbeiter*innen nach dem entsprechenden Tarifvertrag, der sich am TVöD-Bund orientiert.
Ebenfalls aus den Mitteln meiner Mitarbeiter*innenpauschale beteilige ich mich anteilig an den Personalkosten für
Sachkostenpauschale/ Büroausstattung
12.000 € im Jahr für Büromaterial für mein Berliner Büro, Telekommunikationskosten, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier und Einrichtungsgegenstände des Wahlkreisbüros werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.
Dienstreisen
Wenn eine Abgeordnete eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten. Fahrten in Ausübung seines Mandats – zum Beispiel im Wahlkreis – müssen die Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte für die 1. Klasse zur Verfügung. Benutzten Abgeordnete im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.
Als Bundestagsabgeordnete habe ich in der 20. Wahlperiode folgende Dienstreisen unternommen:
Als Bundestagsabgeordnete übe ich folgende ehrenamtliche Funktionen aus:
Darüber hinaus bin ich Mitglied in den folgenden Organisationen:
Seit Februar 2020 bin ich Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bonn. Von Januar 2021 bis November 2023 war ich Bundesvorsitzende der Jusos in der SPD. Seit Dezember 2021 bin ich Mitglied im Parteivorstand der SPD.
Ich übe alle hier aufgeführten Funktionen ehrenamtlich aus und erhalte neben den Abgeordnetenbezügen keinerlei Nebeneinkünfte oder Aufwandsentschädigungen.
Bundestagsabgeordnete können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Ich bin große Befürworterin des Solidaritätsprinzips in der Krankenversicherung und daher war und bin ich immer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Tätigkeit als Abgeordnete oder als Mitglied der Regierung ist stets zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer. Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber*innen öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei länger angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist.
Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, werden diese immer nach bestimmten Vorschriften angerechnet, so zum Beispiel die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten auf andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied.
Die Altersversorgung der Abgeordneten muss aber aus meiner Sicht reformiert werden. Die SPD hat in 2004 und 2007 Kürzungen in der Altersversorgung durchsetzen können, allerdings sind dadurch die Berechnungen noch komplexer geworden.
Als Person habe ich keine Spenden erhalten. Als Bundestagsabgeordnete habe ich keine Nebeneinkünfte.
Während meiner Amtszeit als Juso-Bundesvorsitzende stand mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu. Seit ich in den Bundestag gewählt bin, habe ich auf diese Aufwandsentschädigung verzichtet.
Spenden im Bundestagswahlkampf 2021
Im Bundestagswahlkampf 2021 hat die Bonner SPD etwa 25.000 Euro Spenden (hauptsächlich von Mitgliedern) erhalten. Die größten Einzelspenden betrugen dabei maximal 1.000 Euro.