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Entlastungsmaßnahmen: Wir lassen niemanden allein!

Studierende, Familien, Rentner*innen und Auszubildende spüren die aktuellen Preissteigerungen bei den Heizkosten, aber auch beim Einkaufen besonders stark. Das höre ich im Austausch vor Ort mit den Bonner*innen immer wieder. Deswegen haben wir bereits einige Entlastungen auf den Weg gebracht.

Damit sorgen wir dafür, dass alle gut durch die Krise kommen. Denn die Herausforderungen sind groß. Die Gastronom*innen in der Bonner Altstadt haben mir bei einem Gespräch vor Ort von Stromrechnungen berichtet, die sich teilweise verfünffacht haben. Bei Infoständen vor Ort oder in meiner Sprechstunde haben mir Menschen von Nebenkosten erzählt, die sich teilweise verdoppelt haben. Alle diese Sorgen nehme ich als Bonner Bundestagsabgeordnete mit in meine politische Arbeit in Berlin. 

Wir sorgen für Entlastung in der Krise!

Wir haben umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Bereits im Dezember zahlt der Staat die Gasrechnung für alle Gaskund*innen. Im kommenden Jahr führen wir dann eine Gas- und Strompreisbremse ein und investieren dafür rund 200 Milliarden Euro. Außerdem haben wir die Mehrwertsteuer auf Gas bereits von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Wenn die Kosten trotzdem zu hoch werden, verhindern wir Gas- und Stromsperren.

Neben den Entlastungen beim Gas haben wir für Arbeitnehmende, Rentner*innen und Studierende bereits eine Einmalzahlung von 300 Euro auf den Weg gebracht. Studierende und Fachschüler*innen bekommen ebenfalls einmalig 200 Euro.

Darüber hinaus führen wir ab 2023 ein bundesweit gültiges 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr ein. Zum Vergleich: Derzeit kostet ein Monatsticket allein für das Bonner Stadtgebiet bereit 109 Euro. Künftig sparen Pendler*innen beim Ticket so mindestens 60 Euro im Monat.

Viele Menschen berichten mir immer wieder, dass die Mieten bei uns in Bonn oft kaum noch bezahlbar sind. Deswegen tritt ab dem 1. Januar 2023 die neue Wohngeld-Reform in Kraft. Damit haben künftig zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Diese Maßnahmen kommen jetzt!

Die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen sollen dafür sorgen, dass alle Menschen gut durch die Krise kommen und niemand in diesem Winter in finanzielle Bedrängnis kommt. Sie wollen schnell herausfinden, welche Maßnahmen für Sie kommen? Dann bietet die SPD auf ihrer Website einen Entlastungsrechner, der Ihnen nach ein paar kurzen Fragen einen Überblick über Ihre Entlastungen bietet!

 

So senken wir die Energiepreise

  • Eine Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme wird eingeführt. Profitieren sollen unter anderem private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Über die Begrenzung des Preises für einen bestimmten Basisverbrauch soll eine wirkungsvolle Entlastung geschaffen werden.
  • Eine Strompreisbremse wird eingeführt: Privathaushalten sowie bestimmten Unternehmen soll eine bestimmte Menge Strom als Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Zur Finanzierung werden Zufallsgewinne am Strommarkt herangezogen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Kohle oder Kernkraft gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis.
  • Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch und auf Fernwärme wurde bereits gesenkt. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie nur sieben statt 19 Prozent.
  • Die EEG-Umlage beim Stromverbrauch ist bereits am 1. Juli 2022 vollständig abgeschafft worden. Damit entfielen beim Strompreis 3,7 Cent je Kilowattstunde, was die Verbraucher*innen um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet.
  • Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne ist um ein Jahr verschoben worden.
  • Wer wegen der Preissteigerungen die Miete, Betriebskostenvorauszahlungen oder Energiekosten nicht zahlen kann, soll vor Kündigung oder Sperren von Strom und Gas geschützt werden.

 

So unterstützen wir die Bürger*innen

Beschäftigte, Selbständige und Rentner*innen

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird. Das gilt auch für alle Minijobber*innen. Im Dezember 2022 bekommen Rentner*innen und Pensionär*innen eine Energiepreis- pauschale von 300 Euro. Außerdem profitiert davon, wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1. Januar 2023 weiter erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürger*innen.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht.
  • Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis Ende 2026. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet.
  • Die Höchstgrenze für Midi-Jobs steigt zum 1. Januar 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro pro Monat. Arbeitnehmer*innen zahlen im Einkommensbereich unterhalb dieser Grenze weniger Sozialabgaben. Dadurch werden sie um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.
  • Steuerzahler*innen können ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen – zwei Jahre früher als geplant.
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Das gilt für eine Auszahlung dieser sogenannten Inflationsprämie bis zum 31. Dezember 2024.

Familien mit Kindern

  • Alle Eltern erhalten 2022 einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind. Ab Januar 2023 steigt darüber hinaus das Kindergeld für jedes Kind auf einen einheitlichen Betrag von 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben.
  • Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird seit Juli 2022 ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezahlt, die Anspruch auf Kinderzuschlag oder auf Leistungen gemäß SGB II haben.
  • Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

Studierende und Fachschüler*innen

  • Alle Studierenden und Fachschüler*innen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
  • Mit der BAföG-Reform haben wir die BAföG-Sätze erhöht. Durch höhere Freibeträge haben künftig mehr Studierende Anspruch auf BAföG.
  • Ein Nothilfemechanismus im BAföG sorgt künftig dafür, dass Studierende auch ohne BAföG-Anspruch unterstützt werden können, wenn etwa durch eine Pandemie oder andere Krise viele Nebenjobs wegfallen.

Empfänger*innen von Wohngeld und Bafög

  • Ein erster Heizkostenzuschuss wurde 2022 in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte aus- gezahlt (350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person). Bezieher*innen von Bafög und Berufsausbildungsleistungen haben 230 Euro erhalten.
  • Einen zweiten Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022 gibt es einmalig in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Bezieher*innen von Bafög und Berufsausbildungsleistungen erhalten 345 Euro.
  • Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente ergänzt. Statt bei 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro. Der Kreis der Haushalte, die Wohngeld bekommen, wird erheblich vergrößert: von 600.000 auf zwei Millionen.

Empfänger*innen von Arbeitslosengeld und Grundsicherung

  • Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I wurde 2022 eine Einmalzahlung von 100 Euro ausgezahlt. Erwachsene Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbstätigkeit haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Wert. Künftig werden die Regelbedarfe besser und schneller an die Inflation angepasst.

Bezahlbare Mobilität

  • Mit dem 9-Euro-Ticket gab es von Juni bis August 2022 ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.
  • Für ein Nachfolgeticket hat der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro zugesagt, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag einbringen. Die Verkehrsminister*innen von Bund und Ländern haben einen gemeinsamen Vorschlag für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket für 49 Euro monatlich vorgelegt.

 

So werden Arbeitsplätze gesichert

  • Unternehmen werden bei den Energiekosten unterstützt. Die Strompreisbremse soll auch für bestimmte Unternehmen greifen. Von der Gaspreisbremse sollen grundsätzlich alle Unternehmen profitieren.
  • Außerdem werden spezielle Hilfen für Unternehmen verlängert, die für ihr Geschäft besonders viel Energie benötigen. Der sogenannte Spitzenausgleich entlastet energieintensive Unternehmen weiterhin bei der Energie- und Stromsteuer.
  • Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten, werden unterstützt, auch aus dem Abwehrschirm von 200-Milliarden-Euro. Existierende Hilfsprogramme bleiben bis Jahresende 2022 weiter bestehen. Dazu gehören unter anderem die Kredithilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm.
  • Die erleichterte Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert. Das heißt, es müssen weiterhin nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein statt regulär ein Drittel. Außerdem müssen Beschäftigte vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen.
  • Änderungen im Insolvenzrecht wurden auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in den Bankrott gedrängt werden.
  • Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie liegt bis Ende 2023 beim verringerten Satz von sieben (statt 19) Prozent. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Regelung galt zunächst bis Ende Dezember 2022. 

Als Bonner Bundestagsabgeordnete bin ich immer für Sie ansprechbar – per Mail an jessica.rosenthal.wk[at]bundestag.de oder telefonisch unter 0228 96697778. Oder Sie vereinbaren einen Termin in meiner Sprechstunde! Weitere Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe "Fraktion intern" der SPD-Fraktion im Bundestag.