Aktuelles

KW 20: Die Entscheidungen und Debatten der Woche

Orientierungsdebatte zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem hat der Bundestag kein entsprechendes Gesetz beschlossen. In dieser Woche werden wir im Rahmen einer Orientierungsdebatte über das Thema Sterbehilfe debattieren. Bislang liegen drei Gruppenanträge aus der Mitte des Parlaments vor. Wie bei anderen wichtigen medizinethischen Debatten gibt es auch hier keine fraktionsbezogene Debatte, sondern die Abgeordneten können fraktionsübergreifende Gruppenanträge einbringen, über die dann am Ende offen abgestimmt wird.

Wir schaffen ein Zukunftszentrum für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit seinen Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind dafür unverzichtbar. Mit dem Zukunftszentrum schaffen wir einen kreativen Ort der Begegnung, des Wissens und des Austausches. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa, wobei besonders die Transformationserfahrungen der Ostdeutschen und der Menschen Mittelosteuropas endlich eine größere Würdigung erfahren. Darüber hinaus hat Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung am Donnerstag auch nochmal wichtige europapolitische Projekte skizziert und Perspektiven für die Europäische Union formuliert.

Sanktionen bei Hartz IV für 12 Monate aussetzen

In dieser Woche beraten wir abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches, mit dem die Sanktionen in der Grundsicherung bis zur Einführung des Bürgergelds ausgesetzt werden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir einige wichtige Änderungen durchgesetzt: Das Sanktionsmoratorium wird bis in den Sommer 2023 bzw. ein Jahr nach Inkrafttreten gelten und endet nicht – wie ursprünglich geplant – bereits Ende 2022. Zudem haben wir erreicht, dass Meldeversäumnisse nicht mehr – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – vom Moratorium ausgenommen sind. Nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jetzt weiterhin Sanktionen möglich. Denn wer wiederholt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dem kann schlecht geholfen werden. Leistungskürzungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind dann aber nur in Höhe von 10 statt bisher im Umfang von bis zu 30 Prozent möglich. Die sogenannten Mitwirkungspflichten wollen wir im Bürgergeld neu regeln. Künftig sollen sich Leistungsberechtigte und Jobcenter auf Augenhöhe begegnen. Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen durch mehr Respekt und Würde zu schaffen.

Sanktionen gegen Russland effektiv durchsetzen

Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete verabschiedet. Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im-port- und Exportrestriktionen. Bei der Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sind jedoch strukturelle Probleme aufgetreten. In dieser Woche beraten wir daher abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I, mit dem diese Probleme beseitigt werden.

Mit dem Gesetz soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen von sanktionierten Personen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Auf- klärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Behörden bekommen dafür zusätzliche Befugnisse und weitergehende Möglichkeiten für den Datenaustausch.
Mit dem Gesetz soll zudem ausdrücklich klargestellt werden, dass Landesbehörden für die Anwendung und Durchsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen zuständig sind. Die Maßnahmen lassen sich zügig umsetzen und sind als Vorgriff auf eine spätere, grundlegende Lösung zu verstehen.

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwes- ternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Zuvor war eine Summe von 3.000 Euro vorgesehen. 

Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme. Durch die Pandemie wurden vielerorts weniger Patient:innen ins Krankenhaus aufgenommen. Diese Mindereinnahmen werden durch eine sogenannte Erlösgarantie abgefedert, die dafür sorgt, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Damit diese Erlösgarantie auch sofort in den Krankenhäusern ankommt, haben wir noch zusätzlich erreichen können, dass die Krankenhäuser schon im laufenden Jahr 2022 Abschlagszahlungen im Rahmen der Erlösgarantie erhalten – das stärkt die Liquidität der Krankenhäuser spürbar.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Wir haben dazu verschiedene Änderungen vorgenommen, um die Umsetzung rechtssicher, bürokratiearm und transparent zu machen. Damit können die Tariftreu- eregelungen pünktlich zum 1. September umgesetzt werden. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen.