Aktuelles

Das ändert sich im neuen Jahr

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Die Weihnachtspause verschafft uns allen hoffentlich ein paar ruhigere Tage nach einem herausfordernden Jahr. Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich unsere Welt grundlegend verändert. Wir unterstützen die Ukraine im Kampf gegen Putin, aber wir lassen auch bei uns niemanden mit den kriegsbedingten Preissteigerungen allein. Bereits in diesem Jahr haben wir mit drei Entlastungspaketen sowie dem Abwehrschirm umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen alle Menschen gut durch die Krise kommen sollen. 

> Die Entlastungsmaßnahmen im Überblick

Mit dem neuen Jahr treten einige Gesetze in Kraft. Einerseits kommen weitere Maßnahmen zur Entlastung bei den Kosten für Strom und Gas, aber auch andere Gesetzesvorhaben, die wir in diesem Jahr beschlossen haben. In diesem Artikel gibt es einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab Januar 2023.

Das neue Wohngeld kommt: Die Wohngeld-Reform tritt 2023 in Kraft. Mit der Reform erhöhen wir die Zahl der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, von derzeit 600.000 auf 2 Millionen Haushalte. Außerdem ist im Wohngeld künftig ein Satz für Heizkosten sowie für Kosten aufgrund von Klimaschutzsanierungen enthalten.

> Mehr Informationen zur Wohngeld-Reform

Preisbremse für Strom und Gas: Die Energiepreisbremse für Strom und Gas tritt im März 2023 in Kraft, wird dann aber auch rückwirkend bereits für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. Mit der Energiepreisbremse gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs ein Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas, beim Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Der Verbrauch, der darüber hinausgeht, wird mit dem regulären Marktpreis berechnet. Durch die Preisbremse kommt niemand durch die Kosten für den Grundverbrauch bei Heizung, Warmwasser und Strom in finanzielle Bedrängnis.

> Mehr Informationen zur Energiepreisbremse

Änderungen im Steuerrecht: Mit dem Jahressteuergesetz ergeben sich einige Änderungen bei der Steuer. Ab dem kommenden Jahr wird die Home-Office-Pauschale auf sechs Euro pro Tag für maximal 200 Tage erhöht. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich. Der Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.908 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1.230 Euro und der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag steigt auf 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner*innen. Die Midi-Job-Grenze steigt von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat. Für diese Jobs fallen geringere Sozialbeiträge an. Beiträge für die Rentenversicherung sind ab 2023 vollständig von der Steuer absetzbar.

> Mehr Informationen zum Jahressteuergesetz 2022

Das neue Bürgergeld kommt: Ab Januar 2023 lassen wir Hartz IV hinter uns, denn das neue Bürgergeld tritt in Kraft. Damit sorgen wir für Absicherung auf Augenhöhe und fokussieren uns auf eine gute Aus- und Weiterbildung statt schneller Vermittlung in Jobs. Die Regelsätze steigen ebenfalls mit der Reform.

> Mehr Informationen zum neuen Bürgergeld

Schluss mit Kettenduldungen: Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht verschaffen wir allen Menschen die Möglichkeit, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren (Stichtag 31.10.2022) in Deutschland leben und bisher nicht straffällig geworden sind. Dann haben sie 18 Monate Zeit, mit Erfüllung der Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen.

> Mehr Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Mehr Geld für Auszubildende: Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2023 auf 620 Euro. Damit erhalten Auszubildende mindestens 35 Euro mehr pro Monat.

Aufteilung des CO2-Preises: Künftig wird der CO2-Preis zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt. Dabei gilt: Je weniger klimafreundlich ein Gebäude ist, desto höher ist der Anteil der Vermieter*innen.

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt im neuen Jahr ebenfalls.

Schluss mit dem „gelben Schein“: Ab 2023 ist der gelbe Schein bei Krankheit Geschichte: Bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmer*innen wird diese künftig direkt über die Krankenkasse an den Arbeitgeber gemeldet und die Beschäftigten müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt mehr vorlegen. Sie sind aber natürlich weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

To Go wird nachhaltig: Cafés, Restaurants, Bistros und andere Gastronomiebetriebe müssen künftig Mehrwegverpackungen anbieten, wenn sie Essen für unterwegs verkaufen. Die Mehrwegpackung darf dabei nicht mehr kosten als das gleiche Gericht in Einwegverpackung.

Menschenrechtsschutz bei Lieferketten: Das Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen ab 3.000 Angestellten beim Einkauf von Material aus dem Ausland auf Missstände reagieren müssen. Damit sollen Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser geschützt werden. Das Gesetzt gilt ab 2023.

Gesetze digitalisieren: Bisher müssen Gesetze gedruckt im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das ändert sich mit dem neuen Jahr. Künftig wird das Bundesgesetzblatt digital und frei verfügbar zugänglich sein und die Verkündung von Gesetzen muss künftig ebenfalls nur noch digital stattfinden.

Steuererleichterungen für Photovoltaik: Ab 2023 wird die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen (maximal 30 Kilowatt Peak), die üblicherweise auf Wohngebäuden, Garagen oder Carports installiert werden, gestrichen. Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus diesen Photovoltaikanlagen steuerfrei.

Reform des Betreuungsrechts: Ab 2023 tritt die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht in Kraft. Damit stärken wir die Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen, die Unterstützung benötigen. Außerdem verbessern wir die Qualität der Betreuung durch mehr Ausbildung für Betreuer*innen und ermöglichen eine gute Kontrolle der Betreuung durch Gerichte.