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Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen

Immer wieder erzählen mir Studierende, wie sie sich während der Pandemie vergessen fühlten. Die Unis wurden geschlossen, Vorlesungen fanden fast zwei Jahre lang nur digital statt und durch den Wegfall von Nebenjobs kamen noch finanzielle Sorgen hinzu. Ich will nicht, dass junge Menschen nochmal das Gefühl haben, vergessen zu werden. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Einmalzahlung an Arbeitnehmende auch an Menschen in Minijobs oder mit Werkstudentenstelle ausgezahlt werden und auch Auszubildende berücksichtigt wurden. Viele Studierende können aber neben dem Studium gar nicht arbeiten. Und Erzieher*innen oder Fachschüler*innen im Gesundheitsbereich sind bisher auch nicht berücksichtigt worden. Um das zu ändern, haben wir im Bundestag heute eine Einmalzahlung von 200 Euro für alle Studierenden und Fachschüler*innen beschlossen. Das Geld kann ab dem 15. März 2023 digital beantragt werden und wird dann zeitnah ausgezahlt.