Heizungswende

Was bedeutet das Heizungsgesetz für mich?

Aktuell entsteht der größte Anteil an Treibhausgasen beim Heizen von Gebäuden. Das ändern wir mit dem neuen Heizungsgesetz, damit wir unserem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 näherkommen. Nach langen Verhandlungen haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern gemeinsam auf das Heizungsgesetz verständigt. Als SPD haben wir uns dabei besonders dafür eingesetzt, dass diese Umstellung sozial gerecht umgesetzt wird und niemand durch die Vorgaben in finanzielle Bedrängnis kommt. Das Gesetz wurde bereits in den Bundestag eingebracht und dort beraten. Das Gesetz wurde Anfang September durch den Bundestag beschlossen. Aber was steht eigentlich konkret drin im Heizungsgesetz?

Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz?

Mit dem Heizungsgesetz müssen künftig Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen ab 2045 nicht mehr betrieben werden.

Muss meine Heizung jetzt getauscht werden?

Nein. Durch das Gesetz muss keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden. Die Pflicht gilt nur für Heizungen, die neu installiert werden. Auch Reparaturen von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bleiben weiter möglich. Muss eine Heizung aufgrund von irreparablem Defekt getauscht werden, gilt ebenfalls die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe, allerdings gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen.

Welche Heizungen kann ich künftig noch einbauen?

Grundsätzlich gilt die Vorgabe, dass die Heizung mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das trifft beispielsweise auf Wärmepumpen, aber auch auf Nah- und Fernwärme zu. Wer nach 2024 eine fossile Heizung einbauen möchte, muss verpflichtend eine Beratung in Anspruch nehmen. Außerdem muss die neue Gasheizung ab 2029 mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden. Der Einbau einer Biomasseheizung (Holz, Pellets) bleibt dauerhaft erlaubt. Es gibt auch keine Solarthermie-Pflicht bei Biomasseheizungen.

Ab wann gilt die neue Vorgabe?

In Neubaugebieten gilt die Vorgabe 65 Prozent Erneuerbare für neue Heizungen ab 2024. In Bestandsgebieten gilt die Pflicht erst, wenn die Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt hat. Darin wird beispielsweise beschrieben, inwieweit Fernwärme ausgebaut wird. Dazu haben die Kommunen abhängig von der Größe maximal bis 2028 Zeit. Der Betrieb bestehender fossiler Heizungen ist bis 2045 erlaubt.

Gibt es finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch?

Ja. Der Austausch der Heizung wird grundsätzlich mit 30 Prozent der Kosten gefördert. Diese Förderung können Hauseigentümer, Vermieter, gemeinnütziger Träger, Unternehmen und Kommunen in Anspruch nehmen. Menschen, die im selbstgenutzten Haus die Heizung austauschen und ein Einkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr haben, erhalten weitere 30 Prozent Förderung. Zudem gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für einen Heizungstausch bis 2028. Und schließlich gibt es einen Innovationsbonus von fünf Prozent für besonders nachhaltige Technologien. Die Grundförderung und die Boni können miteinander kombiniert werden; insgesamt werden maximal 70 Prozent der Kosten gefördert.

Was bedeutet das Gesetz für Mieter*innen?

Vermieter können maximal zehn Prozent der Kosten für die Modernisierung der Heizung auf die Miete umlegen. Dafür müssen sie aber eine Förderung in Anspruch nehmen und diese von den Kosten abziehen. Die Mieterhöhung wird aber auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt. Damit schützen wir Mieter*innen vor zu hohen Mietsteigerungen. Zudem gibt es Härtefallregelungen, wenn die Mieterhöhung dazu führt, dass mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete ausgegeben wird.

Wo finde ich weitere Informationen zum Gesetz?

Mehr Informationen zum Heizungsgesetz gibt es online bei der SPD-Fraktion im Bundestag. Außerdem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umfassende Infos zu den Regelungen und auch zu den Förderprogrammen online zur Verfügung gestellt. Bei Fragen und Anliegen zu dem Thema können Sie auch jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen!